Segelbedarf und Bootszubehör Oldenburg
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Ausnahme-Regelung
Ausnahme-Regelung für das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Von Delf Erik Norden
Der Transport von Booten auf Trailern und Anhängern ist grundsätzlich jederzeit -also auch an Sonn- und Feiertagen- erlaubt, wenn das ziehende Fahrzeug ein Fahrzeug ist, das nicht als
Lastkraftwagen eingestuft ist. Für Lastkraftwagen gilt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme-Regelung:
Das Sonntagsfahrverbot gilt unbeschadet Paragraph 30, Absatz 3 Straßenverkehrsverordnung (StVO) nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.
Hierzu auszugsweise ein Schreiben des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2008.
Die für Wassersportler wichtige Regelung findet sich in Ziffer 1, Punkt 1.6.
CATIG/HOBIE CAT FLOTTE 387 BAD ZWISCHENAHNER MEER







