Segelbedarf und Bootszubehör Oldenburg

Geschäftszeiten / Öffnungszeiten:

Mo.-Fr. 16-20 Uhr, Sa. 10-16 Uhr

Auch nach Telefonischer Vereinbarung.

Tel.: +49 (0) 441 / 3617232

Fax: +49 (0) 441 / 884765

Handy: +49 (0) 171 / 4842472

E-Mail: marina@dellas.de

 


Technik


Tuning/Trimm


Ausnahme-Regelung

Ausnahme-Regelung für das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Von Delf Erik Norden


Der Transport von Booten auf Trailern und Anhängern ist grundsätzlich jederzeit -also auch an Sonn- und Feiertagen- erlaubt, wenn das ziehende Fahrzeug ein Fahrzeug ist, das nicht als Lastkraftwagen eingestuft ist. Für Lastkraftwagen gilt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. 

 

 

Es gibt jedoch eine Ausnahme-Regelung:
Das Sonntagsfahrverbot gilt unbeschadet Paragraph 30, Absatz 3 Straßenverkehrsverordnung (StVO) nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.
Hierzu auszugsweise ein Schreiben des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2008.
Die für Wassersportler wichtige Regelung findet sich in Ziffer 1, Punkt 1.6.

Zu den Ausnahme-Regelungen